Salzburger Festspiele: Kein Zwang seitens Konzertvereinigung
Im Konflikt zwischen dem Verband "art but fair UNITED" und den Salzburger Festspielen hat sich am Montag nun die in der Causa eine zentrale Rolle spielende Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor zu Wort gemeldet. In einer der APA vorliegenden "Richtigstellung" stellen dabei Vorständin Anna-Maria Birnbauer und Geschäftsführerin Karin Wieser in Abrede, im Corona-Jahr 2020 einem Zwang vonseiten der Festspiele ausgesetzt gewesen zu sein.
Rechtlich unhaltbar
Es sei unrichtig, dass die Salzburger Festspiele die Konzertvereinigung zu einem bestimmten Handeln "gezwungen" oder "genötigt" hätten. "Die Konzertvereinigung hat in Absprache mit den Salzburger Festspielen in schwierigen Corona-Zeiten diejenigen Vorkehrungen und Vereinbarungen getroffen, die ihr selbst im Hinblick auf ihre Mitglieder und die Interessen der Konzertvereinigung als allein kaufmännisch vertretbar und realisierbar erschienen", heißt es.
Hintergrund ist ein Disput zwischen "art but fair UNITED" und den Festspielen, der sich unter anderem um den Vertrag der Festspiele mit dem Chor im Jahr 2020 dreht. Die Festspiele hatten hier stets betont, dass der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen geändert worden sei. Der Verband hingegen verweist darauf, dass in einem Mail an die betroffenen Sänger von einer Auflösung die Rede gewesen sei, da die Geschäftsgrundlage aufgrund von Behördenauflage entfallen wäre. Die sei allerdings rechtlich unhaltbar.
Vorwurf unzulässiger Dienstverhältnisse
Darüber hinaus erhebt "art but fair UNITED" unter anderem den Vorwurf unzulässiger Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelanger Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor. Hierzu soll nach jetzigem Stand am 27. Dezember ein mehrfach verschobener zivilrechtlicher Gerichtstermin am Arbeits- und Sozialgericht in Wien stattfinden.
In diesem Zusammenhang haben die Kläger unter Verbandssprecher Wolfgang Ablinger-Sperrhacke bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Intendant Markus Hinterhäuser und den kaufmännischen Geschäftsführer Lukas Crepaz eine Anzeige wegen "schweren Betrugs durch Täuschung" eingereicht. Da durch die mehrfache Verschiebung des Musterklage-Gerichtstermins die zivilrechtlichen Ansprüche für 2020 verjährt sind, bleibe keine andere Möglichkeit, als eine eventuelle strafrechtliche Verantwortung bei der Geschäftsführung persönlich feststellen zu lassen, begründete Ablinger-Sperrhacke diesen Schritt.
Gegenüber der APA hatten sich Hinterhäuser und Crepaz "aufs Schärfste gegen den unhaltbaren Vorwurf eines strafbaren Verhaltens" verwehrt. Die erhobenen Behauptungen seien falsch und würden jeglicher Grundlage entbehren. Nachdem Hinterhäuser und Crepaz ebenfalls ankündigt hatten, möglicherweise gegen Ablinger-Sperrhacke wegen falscher und ehrenrühriger Behauptungen gerichtlich vorzugehen, verlautbarte der Sänger nun, selbst bei der Staatsanwaltschaft München eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Hinterhäuser eingereicht zu haben.