Neue Regeln: Maskenpflicht fällt im Handel und bei Events
Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde. Rauch verkündete, dass ab 16. April die "Covid-Basismaßnahmenverordnung" in Kraft treten und vorerst bis 8. Juli gelten soll:
Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, also z.B. in Lebensmittelgeschäften.
Allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert.
Masken weiterhin im lebensnotwendigen Handel und in Öffis
Neben dem lebensnotwendigen Handel, der ja auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht aber in Seilbahnen, wo es bloß eine Empfehlung gibt) und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahn- bzw. Flughäfen, in Taxis, bei Schülertransporten, am Amt im Parteienverkehr sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein.
Dabei wird allerdings an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe bald auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist.
Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. Rauch fasste zusammen: "Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren."
Corona-Situation "deutlich entspannt"
Stark zurückgenommen werden die Präventionskonzepte. Sie müssen außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen oder mehr erstellt und ein Präventionsbeauftragter ernannt werden.
Für Arbeitnehmer ändert sich insofern etwas, als diese nunmehr in den masken-befreiten Bereichen auch keinen entsprechenden Schutz mehr anlegen müssen. Das heißt im Klartext: eine Verkäuferin im Supermarkt muss weiter FFP2-Maske tragen, sofern es keine anderen geeigneten Schutzeinrichtungen wie Plexiglas gibt, eine Verkäuferin im Modehandel darf hingegen ihr Gesicht zeigen.
Neue Welle im Herbst möglich
Rauch begründete die Lockerungen damit, dass sich die Situation in den Spitälern und bei den Neuinfektionen deutlich entspannt hat: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen." Dass die Maske noch in einigen Bereichen bleibt, begründete der Minister so: "Diese kleine Unannehmlichkeit sollten wir in Kauf nehmen, weil wir andere und uns schützen." Es handle sich "um den Weg des gelindesten Mittels".
In Sachen Grünen Pass warb er dafür, die volle Immunisierung mit drei Stichen möglichst rasch abzuschließen. Allgemein glaubt Rauch, dass eine weitere Auffrischung im August oder September empfohlen wird, da im Herbst eine neue Welle erwartet wird.
Corona-Maßnahmen in Wien: 2G-Regel fällt
Nach Verkündung der Corona-Lockerungen der Bundesregierung zieht auch Wien mit den neuen Regeln mit.
Wien habe aufgrund der positiven Entwicklung entschieden, "die Schritte der Bundesregierung zu gehen", so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. Das bedeutet für die Bundeshauptstadt:
- Die 2G-Regel in der (Nacht-)Gastronomie, Sportstätten und Krankenanstalten fällt ebenso ab dem 16. April.
- In Spitälern und Altersheimen wird jedoch ein PCR-Test verlangt, somit gilt dort weiterhin die 3G-Regel.