Verordnung: 3G-Variante für Nachtgastro und größere Events möglich
Nun liegt die neue Verordnung vor, die ab Donnerstag, dem 24. März, gelten soll. Diese umfasst die Ausdehnung der Maskenpflicht auf alle Innenräume samt 3G-Variante für die Nachtgastro.
Hier ein Überblick:
3G-Variante in Nachtgastro als Option
Die Maskenpflicht, die erst vor kurzem als gefallen galt, wurde nun doch wieder auf alle Innenräume ausgedehnt. Für die heimische Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 100 Personen (ohne Sitzplatz) wurde eine alternative Regelung gefunden: Hier soll es möglich sein, Personen ohne Maske einzulassen, dafür müssen diese aber einen 3G-Nachweis vorlegen (sprich: Geimpft, Genesen, Getestet).
So soll der Betrieb der erst Anfang März wiedereröffneten Nachtgastronomie bestehen bleiben.
Weitere Ausnahmen bei FFP2-Maskenpflicht
Bei Indoor-Zusammenkünften bis zu 100 Personen muss zwar keine Maske getragen werden, bei Events ab 100 Personen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Kino, Konzert etc.) gilt hingegen die FFP2-Pflicht.
Private Veranstaltungen ab 100 Personen können ohne zugewiesenen Sitzplatz (Hochzeiten, Partys etc.) ablaufen, hier kann der Veranstalter/die Veranstalterin alternativ eine 3G-Kontrolle durchführen, womit dann keine Maskenpflicht gilt.
Auch am Verabreichungsplatz in der Restaurant-Gastronomie (wo Maskenpflicht herrscht) muss keine Maske getragen werden. Gleiches gilt für Proben oder künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung (beruflich wie privat).