Was ist los in Österreich

6,5 Mio. Euro sollen endlich für "Fair Pay" in der Kultur sorgen

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Die im Regierungsprogramm festgelegte Fair-Pay-Strategie im Kulturbereich nimmt Formen an: Ab sofort stellt das Kunst- und Kulturministerium für das Jahr 2022 insgesamt 6,5 Mio. Euro in Form von "zweckgewidmeten Fair-Pay-Zuschüssen" zur Verfügung. Das gab Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz bekannt. Die Berechnung der Summe fußt auf einer von Gallup durchgeführten Befragung von Organisationen aus dem Kulturbereich.

Festgelegte Summe fußt auf Gallup-Erhebung

Demnach betrage der Fair-Pay-Gap - also die Differenz zwischen aktuellen Personalkosten und den angenommenen Personalkosten nach den Empfehlungen der Interessensgemeinschaften - 21 Prozent. Umgelegt auf alle Fördernehmer aus der Freien Szene, die Subventionen vom Bund erhalten, kommt man so auf einen Fehlbetrag von 25 Mio. Euro. Laut einer internen Erhebung des Ministeriums trägt der Bund in der Kunst- und Kulturförderung rund 26 Prozent der Gesamtkosten der geförderten Einrichtungen. Genau diesen Anteil - also 6,5 Mio. Euro - will man nun an jene Institutionen zusätzlich ausbezahlen, die um einen Fair-Pay-Zuschuss ansuchen. Je nachdem, wie stark der Bund in die Förderung der Institutionen eingebunden ist, ändert sich auch der Prozentsatz des Zuschusses. "Wenn wir bisher 40 Prozent der Gesamtkosten gedeckt haben, dann sind wir auch für 40 Prozent des Fair-Pay-Gaps zuständig", erläuterte Mayer.

"Das Thema Fair Pay ist ein Marathon, kein Sprint"

Andrea Mayer
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"Das Thema Fair Pay ist ein Marathon, kein Sprint", unterstrich die Staatssekretärin, hinter der bereits eineinhalb Jahre der Planung liegen. Damals habe man gemeinsam mit den Landeskulturreferenten unter Einbindung der Interessensgemeinschaften zum gemeinsamen Prozess eingeladen habe, um bessere Arbeitsbedingungen und bessere Gehaltszahlungen zu ermöglichen. Nach dem Abschluss der Umfrage, die allerdings erst morgen veröffentlicht wird, sei es nun "Zeit zum Handeln", so Mayer. In Gesprächen mit den Ländern und anderen Fördergebern soll im Rahmen einer Fokusgruppe "an einem Strang gezogen" werden, allerdings macht der Bund die Ausschüttung des Fair-Pay-Zuschusses explizit nicht davon abhängig, ob auch die restlichen finanzierenden Stellen mitmachen. "Die Zeit, wo Fördernehmer von einer Stelle zur anderen geschickt wurden, gehört der Vergangenheit an", bekräftigte Mayer.

Zuschüsse erfolgen nach individueller Begutachtung

Anträge können ab sofort gestellt werden, die Zuschüsse würden individuell ausgehandelt. Vorzulegen ist in jedem Fall ein Fair-Pay-Konzept, das die aktuelle und angestrebte Gehalts- und Honorarsituation gegenüberstellt. Dieses werde dann auf Plausibilität geprüft. Die Zuschüsse sind zweckgewidmet und müssen prioritär für derzeit nicht fair bezahlte Mitarbeiter eingesetzt werden. Nach Ende der Pilotphase im heurigen Jahr hofft Mayer auf eine Fortsetzung 2023. Daher ruft Mayer zu einem "gemeinsamen, abgestimmten Vorgehen mit anderen Geldgebern inklusive den Bundesländern" auf, denn: "Wir werden nicht in der Lage sein, die gesamte Summe (von 25 Mio. Euro, Anm.) allein zu stemmen!"

"Noch ist es zu früh, um sich darüber vorbehaltlos zu freuen."

Gerhard Ruiss

 

Als "einen Anfang" bezeichnet die IG Autorinnen Autoren die heute vorgestellten Maßnahmen. Dennoch ortete IG-Chef Gerhard Ruiss in einer Aussendung einen weitaus höheren Pay-Gap, da an der Studie "ganz offensichtlich überwiegend 'Muster-Betriebe' beteiligt" gewesen seien und so "für ein 'maßvolleres' Studienergebnis gesorgt haben, als zu erwarten war". Die Differenz zwischen Honorar- und Gehaltsansprüchen und tatsächlich geleisteten Honoraren und Gehältern im Kunst- und Kulturbetrieb sei "mit Sicherheit deutlich größer". Dafür sorgten allein schon "die so gut wie nie vorgenommenen Teuerungsabgeltungen bei Kunst- und Kulturförderungen, die überall dort, wo keine Kollektivverträge bestehen, voll auf Honorare und Gehälter durchschlagen".

Die von Mayer vorgestellten Maßnahmen würden laut Ruiss das Potenzial in sich tragen, zur Dauereinrichtung zu werden. "Noch ist es zu früh, um sich darüber vorbehaltlos zu freuen, aber der erste Schritt weg von symbolischen Zeichensetzungen zu konkreten Maßnahmen ist gemacht." Nun seien die Bundesländer gefordert, "dem Beispiel des Bundes zu folgen und ihrerseits parallele Vorkehrungen zu treffen, um auch in ihrem Wirkungsbereich die größten Honorar- und Gehalts-Ungerechtigkeiten zu beseitigen".