Diese Corona-Regeln gelten ab heute im Kulturbereich

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Durch die jüngste Corona-Verordnung des Bundes wird es auch für Kulturinteressierte nicht unbedingt leichter, den Überblick über die ab heute geltenden Vorgaben zu behalten. Denn neben den landesweit verbindlichen Reglements steht es den Bundesländern frei, zusätzliche Verschärfungen zu setzen - weshalb in Wien weiterhin deutlich strengere Regeln gelten. Im Folgenden ein Überblick:

Theater, Kinos & Konzerte

In Theatern, Kinos und Konzerten gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Das heißt, ein Zutritt ist nur für Personen möglich, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind - wobei Selbsttests ab Mittwoch nicht mehr gültig sind. Ein Mund-Nasen-Schutz ist für sämtliche Besucherinnen und Besucher nicht nötig. Ab bestimmten Schwellenwerten bei der Belegung von Intensivbetten mit Coronapatientinnen und -patienten können künftig gemäß Stufenplan weitere Verschärfungen wirksam werden.

In der Bundeshauptstadt, wo ein Großteil des heimischen Kulturlebens stattfindet, wird dieser Bereich allerdings schon seit geraumer Zeit und auch weiterhin strikter gehandhabt: Zusätzlich zu 3G ist für den Theater-, Kino- und Konzertbereich auch ein Mund-Nasen-Schutz für alle verpflichtend.

Veranstalter können darüber hinaus eigene Corona-Konzepte umsetzen. So ist beispielsweise am Wiener Donauinselfest am bevorstehenden Wochenende der Zutritt aufs Gelände überhaupt nur mit einem negativen PCR-Test möglich - unabhängig davon, ob man geimpft ist oder nicht.

Museen, Ausstellungshäuser & Galerien

Hier gibt es grundsätzlich weder 3G noch Maskenpflicht. Nur Ungeimpfte müssen in Museen, Ausstellungshäusern und Galerien ab Mittwoch eine FFP2-Maske tragen. Analog zum Handel soll das stichprobenmäßig durch die Polizei kontrolliert werden.

Wien ist hier ebenfalls strenger und schreibt allen übrigen Besucherinnen und Besuchern - also auch geimpften und genesenen - das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor.

 

Gültigkeit der Corona-Tests

Die in Wien bereits geltende Regel, dass Antigen-Tests nur 24 Stunden gültig sind, wird nun österreichweit übernommen. Ausnahmen gelten für SchülerInnen, denn ihre Tests werden im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert.