Corona-Regeln: Handel muss ab sofort 2G-Kontrollen durchführen
Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa.
Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.
2G-Nachweis im Handel ab sofort
Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.
Zusätzliches Personal für die Kontrollen können sich nicht alle Händler leisten, insbesondere kleine. In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2G kontrolliert worden ist.
Strafen bei Nicht-Kontrolle
Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar.
Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro.