Corona-Lockerungen ab 5. März: Was gilt beim Fortgehen?
Das Partyvolk steht schon in den Startlöchern: Im Rahmen der großen Öffnungsschritten am 5. März darf nun auch wieder die Nachtgastronomie aufmachen. Endlich kann wieder ausgelassen in Clubs, Nachtlokalen und Bars gefeiert werden.
Aber wie ist das nun mit Maskenpflicht, den G-Regeln und sonstigen COVID-Richtlinien – was gilt im Club? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:
Muss ich beim Fortgehen eine Maske tragen?
Nein, die Maskenpflicht endet in der Nachtgastronomie am 5. März (ebenso in der weiteren Gastro). Wenn du dich aber im Club oder in der Bar trotzdem mit einer Maske sicherer fühlst, zögere nicht, sie aufzusetzen!
Komme ich nur mit 2G in den Club?
Jein. In diesem Falle trifft das uralte Sprichwort “Wien ist anders!” wieder mal zu. Denn in der Bundeshauptstadt gilt in der Nachtgastronomie weiterhin die 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel. In allen anderen Teilen Österreichs muss man beim Fortgehen ab 5. März nicht mehr den Grünen Pass herzeigen.
Machen um Mitternacht die Lokale zu?
Nein, ein solcher Cinderella-Moment bleibt uns ab 5. März erspart, denn die Sperrstunde fällt gänzlich weg.
Trotz Lockerungen: Schau auf dich & andere
Die Lockerungen suggerieren, dass endlich wieder ein Leben wie nach der Pandemie möglich ist. Das macht Mut und schürt Vorfreude auf das wiederbelebte, gesellschaftliche Leben. Doch wie der Bürgermeister Michael Ludwig gerne betont: “Die Pandemie ist immer noch nicht vorbei”. Und damit hat er leider Recht.
Wer sich also anderen gegenüber fair verhalten möchte, lässt sich vor und nach dem Partyabend testen. Die Gratis-Tests gibt es ja noch zumindest bis Ende März. Wie es danach mit dem Testangebot weitergeht, darüber berät die Regierung noch.