Konzert

PreisträgerInnen des Internationalen Kompositionswettbewerbs Sounds of Children's Rights

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18:00 - 23:59
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Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des »Übereinkommens über die Rechte des Kindes« (kurz: Kinderrechtekonvention) haben das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) und UNICEF Österreich den Internationalen Kompositionswettbewerb »Sounds of Children's Rights« für junge Komponistinnen und Komponisten mit der Aufgabenstellung ins Leben gerufen, auf kreative Weise die »Rechte von Kindern« mit musikalischen Mitteln darzustellen und zu beschreiben.

Zur Teilnahme am Internationalen Kompositionswettbewerb »Sounds of Children's Rights« berechtigt sind nach dem 15. Juli 2001 geborene Komponistinnen und Komponisten.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen. Die Kinderrechtekonvention (kurz KRK) sichert jedem Kind – also Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr – persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu. Die Kinderrechtekonvention wurde von Österreich am 6. August 1992 ratifiziert und ist am 5. September 1992 in Österreich formal in Kraft getreten.
Mit der Aufführung der von einer hochkarätigen Jury ausgewählten Kompositionen der FinalistInnen im Rahmen des Kompositionswettbewerb-Abschlusskonzerts soll die Kinderrechtekonvention als ein auf das Zusammenklingen der darin verbrieften Kinderrechte angelegtes Gesamtwerk als musikalische Botschaft einer Kinderrechte-Symphonie zur Geltung gebracht werden.