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Wien wird Bundesland

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100 Jahre Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Präsentiert werden Objekte aus der Zeit um 1920, darunter Kartenmaterial und Pläne sowie Dokumente zu den in den Trennungsverhandlungen umstrittenen Gebäuden und Organisationen. Darüber hinaus vermitteln zeitgenössische sowie von Wolfgang Ammer exklusiv für die Ausstellung geschaffene Zeichnungen die Stimmungslage in jener Zeit.

Die entscheidenden Grundlagen für die Stellung Wiens als eigenständiges, von Niederösterreich getrenntes Bundesland, wurden im Herbst 1920 gelegt. War die Stadt auch über Jahrhunderte unbestrittener Mittelpunkt des Habsburgerreiches, blieben die Möglichkeiten der politischen Selbstbestimmung bis dahin eng begrenzt.

In der 1918 entstandenen Republik (Deutsch-)Österreich lebte mehr als die Hälfte der Bevölkerung im Bundesland Niederösterreich, das zu diesem Zeitpunkt auch Wien umfasste. Dieses Übergewicht und die nach den Wahlen 1919 geänderten politischen Verhältnisse verliehen den Tendenzen einer Verselbstständigung Wiens zusätzliche Dynamik. Große Unterschiede in Alltag und Lebenskultur beförderten das Misstrauen zwischen den mehrheitlich sozialdemokratisch orientierten Wienerinnen und Wienern und der meist christlichsozial gesinnten Landbevölkerung. Dieses Misstrauen fand seinen Niederschlag auch in der Diskussion darüber, welche Ausdehnung ein als Bundesland organisiertes „Wienerland“ haben könnte. Manchen Überlegungen zufolge sollte die Linie an der Staatsgrenze gezogen werden, anderen nach tief im niederösterreichischen Industrieviertel.

Die im Oktober 1920 beschlossene Bundesverfassung schuf den rechtlichen Rahmen für Wiens Eigenständigkeit als Bundesland, begrenzt auf das damalige Stadtgebiet. Als sie am 10. November des Jahres in Kraft trat, konstituierte sich der Wiener Gemeinderat als Landtag und beschloss in seiner ersten Sitzung die Wiener Stadtverfassung, die bis heute die Funktionsweise der politischen Organe für Wien in seiner Eigenschaft sowohl als Gemeinde als auch als Bundesland regelt. Sie übernahm die Eckpunkte des erst im April 1920 reformierten Gemeindestatuts, unter anderem die ressortzuständigen amtsführenden Stadträte und Gemeinderatsausschüsse sowie das darin neu geschaffene Kontrollamt. Die Stadtverfassung wurde von Bürgermeister und Magistratsdirektor in der nunmehrigen Funktion als Landeshauptmann bzw. Landesamtsdirektor unterzeichnet und als Nummer 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht. Sie trat am 18. November 1920 in Kraft und ist in ihren wesentlichen Punkten bis heute gültig.

Nach Klärung organisatorischer und vermögensrechtlicher Fragen wurde mit dem gleichlautend vom Wiener und vom Niederösterreichischen Landtag beschlossenen „Trennungsgesetz" vom 29. Dezember 1921 die vollständige Trennung von Wien und Niederösterreich(-Land) vollzogen. Diese Trennung, die mit Jahreswechsel 1921/1922 in Kraft trat, machte die großen politischen und sozialen Reformen des Roten Wien überhaupt erst möglich.

Die Ausstellung im Foyer der Wienbibliothek im Rathaus beleuchtet Vorgeschichte, Hintergründe und Auswirkungen der Entwicklung Wiens zum eigenständigen Bundesland und vermittelt Einblicke in den Trennungsprozess, der nicht nur einen politisch-rechtlichen, sondern auch einen kulturellen Einschnitt darstellte.
Die Werbemittel für die im Mai 1919 stattfindenden Wahlen zum Niederösterreichischen Landtag und zum Wiener Gemeinderat spiegeln das gesellschaftliche Klima anschaulich wider. Eine Vitrine porträtiert die wichtigsten Akteure in diesem Prozess, allen voran Robert Danneberg, den führenden Verfassungsexperten der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei.