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Was ist los in Wien

Corona-Maßnahmen: Darauf musst du bei Kulturveranstaltungen achten

In Österreich gelten ab Montag schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die entsprechende Verordnung hat das Gesundheitsministerium Sonntagabend erlassen. Einige Details der 2G-Regeln waren bisher noch nicht bekannt, etwa jene für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach für einen Zutritt nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.

Das gilt für den Kulturbereich:

Laut der Verordnung gilt 2G nun überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur. Im Museum und in der Bibliothek muss eine FFP2-Maske getragen werden. 

Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern gilt 2-G-Pflicht. Bei mehr als 50 Teilnehmern ist Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung sowie die Pflicht zur Ernennung eines/einer Covid-19-Beauftragten und zur Erstellung eines Präventionskonzepts. Bei mehr als 250 Teilnehmern muss eine Veranstaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. 

Nachschärfungen in fast jedem Lebensbereich

Bei Personen, die sich nun impfen lassen, gilt aber eine Übergangsfrist von vier Wochen, in der die erste Impfung plus PCR-Test anerkannt werden. Dies bedeutet, dass frisch Geimpfte so wieder Zugang zum Kulturbereich haben.

Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen. Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Bis zum selben Stichtag reicht auch eine Erstimpfung samt zusätzlichem PCR-Test als 2G-Nachweis aus.

 

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