© APA - Austria Presse Agentur

Theater Wien

Prozess: Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister

Nicht ganz pünktlich - exakt um 9.49 Uhr - hat am am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister begonnen, dem der Besitz und die Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen wird.

"Ausgeprägte Pornografiesucht"

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige. "Niemand wusste von all dem", betonte Teichtmeister. "Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte der Angeklagte. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: "Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert."

Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt". Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: "Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem." Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".

Teichtmeister in Behandlung

Teichtmeister deutete in seiner Einvernahme mehrfach an, selbst in seiner Kindheit bzw. Jugend Gewalt erfahren zu haben. Das damit einhergehende Ohnmachtsgefühl habe er mit dem Konsum der Missbrauchsdarstellungen kompensiert, das sei auch mit ein Grund, weshalb er tausende Dateien verändert und mit Texten mit Gewaltfantasien versehen habe. In den Jahren 2020 und 2021 habe er deshalb besonders viele Dateien abgespeichert, weil er "beruflich nicht gefragt" gewesen sei: "Ich war in dieser Zeit nicht gebraucht und gewollt." Er habe damals auch drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert, und das über Monate hinweg: "Ich war nie nüchtern."

"Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Nachfrage gibt. Heute weiß ich, welches Leid diese Kinder erfahren haben, die auf diesen Abbildungen drauf sind", betonte Teichtmeister. Er sei in "Phase des absoluten Kontrollverlusts" geraten. "Ich wollte erwischt werden. Es war eine Erleichterung, ich wusste, dass es damit vorbei ist", bemerkte der Künstler. Er befinde sich mittlerweile in therapeutischer Behandlung und sei hinsichtlich aller Suchtmittel - Alkohol, Drogen und pornografisches Material - "absolut abstinent".

Viel Andrang bei Prozess

Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Der Angeklagte betrat über einen Seiteneingang den Saal. Teichtmeister trug einen Dreiteiler, eine Brille und war frisch rasiert. Staatsanwältin Julia Kalmar warf ihm vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern - darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten - abgespeichert zu haben. Ursprünglich war Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.

Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese "mit pädo-sexuellen Texten" versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe "so etwas" in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister "Gewaltfantasien", die Ausdruck einer "sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt" sei. Teichtmeister gab - vom Richter damit konfrontiert - zu, diese Texte seien "schrecklich", es handle sich um "verdichtete Grauslichkeiten".

Zwei Jahre bedingt und bedingte Einweisung

Teichtmeister ist schließlich zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.

Keine Gefängnisstrafe

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

Richter Stefan Apostol wertete den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte Apostol in seiner Urteilsbegründung.

Mildernde Umstände

Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus, hieß es. Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.

Dass Teichtmeister über hoch qualifizierte Therapienachweise verfüge, sei ebenfalls positiv zu berücksichtigen. Insgesamt würden die strafmildernden Faktoren überwiegen, sagte Apostol. "Es reicht darum, wenn Sie das verschärfte Setting fortführen", sagte der Vorsitzende, der jedoch auch die Einhaltung aller Vorgaben einmahnte. "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen", so Apostol. Bei Verstößen müsse Teichtmeister mit scharfen Konsequenzen rechnen. Abschließend unterstrich Apostol, dass das Gericht rechtlichen Prinzipien zu folgen habe. "Wir folgen damit nicht dem Ruf der Straße."

Urteil rechtskräftig

Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden, der Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Er sei "zufrieden" damit, sagte er in einer ersten Stellungnahme nach dem Prozess. Verteidiger Rudolf Mayer betonte gegenüber Medienvertretern, dass sein Mandant nun einen Weg vor sich habe, der "von Disziplin und harter Arbeit an sich selbst" geprägt sei. Teichtmeister werde selbstverständlich weiter alle Auflagen des Gerichts erfüllen und in Therapie gehen. "Damit nichts mehr passiert", so Mayer. Cannabis-Kontrollen würden wöchentlich, Kokain-Tests dreiwöchentlich stattfinden, hieß es von dem Strafverteidiger.

Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptierte das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Strafsachen. "Wir werden keine Rechtsmittel anmelden", teilte Behördensprecherin Nina Bussek mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde (wie bereits oben erwähnt) die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Gericht verpflichtete Teichtmeister, die 2021 begonnene Psychotherapie fortzusetzen und weiter eine engmaschige psychiatrische Behandlung gegen seine Pädophilie sowie das Sammeln von verbotenem Material im Internet zu absolvieren.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare