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Was ist los in Wien

Regeln für Silvester: Sperrstunde, Feiern und Co.

Silvesterpartys rund um die Uhr sind heuer nur in kleinem Rahmen - bis zu zehn Personen - zulässig. Denn die Sperrstunde 22 Uhr gilt auch für private Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen - und zwar auch für Geimpfte.

Wie schon angekündigt dürfen zum Jahreswechsel ausnahmsweise auch mehrere Ungeimpfte zusammenkommen: Diese Silvester-Ausnahme wird mit der aktuellen Novelle zur Corona-Schutzmaßnahmenverordnung am Donnerstag im Hauptausschuss beschlossen.

Verschärfungen wegen Omikron: Sperrstunde und Regeln

Die Sperrstunde in der Gastronomie wurde ab 27. Dezember auf 22 Uhr verlegt. Hier gilt die 2G-Regel, erklärte Katharina Reich von der neuen gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO). Auch Kulturhäuser müssen sich daran halten.

Die Sperrstunde gilt auch für den 31. Dezember. "Feiern Sie Silvester im kleinen, sicheren Kreis", so Reich. 

Bei Veranstaltungen (Indoor) ohne zugewiesene Sitzplätze sind 25 Personen erlaubt. Bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen sind bei bis zu 500 Personen erlaubt, wenn die 2G-Regel eingehalten wird.

Bei bis zu 1.000 Personen gilt die 2G+-Regel (geimpft/genesen und getestet) und bei bis zu 2.000 Personen gilt ein 3-Stich-Plus-Setting, was bedeutet, dass BesucherInnen geboostert und getestet sein müssen. Bei Veranstaltungen gilt zudem die FFP2-Maskenpflicht. 

Polizei darf bei Ruhestörung kontrollieren

Die "Sperrstunde" 22 Uhr gilt nicht nur für Gastronomie und Kultur, sondern hinsichtlich der Personenanzahl auch im privaten Bereich - wobei im privaten Bereich, wie bisher schon, die Polizei nur wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Regeln nicht kontrollieren darf.

Schreiten PolizistInnen aber etwa wegen einer angezeigten Ruhestörung ein, können sie auch überprüfen, ob die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Mit dieser Regelung - dass auch der private Bereich einbezogen wird - soll eine Umgehung der Sperrstunden-Regelungen (etwa durch "Privatfeiern" in einem Lokal oder eine große "Privatfeier" in einer angemieteten Veranstaltungshalle) verhindert werden.

Ausnahme für Ungeimpfte zu Silvester

Die Ausnahme für die Ungeimpften (die sich ja nach wie vor im Lockdown befinden) wurde seitens der Regierung bereits angekündigt. Per Verordnung wird nun festgelegt, dass am 31. Dezember sowie am 1. Jänner die Ausgangsbeschränkungen für diese Personengruppe aufgehoben werden.

Ins Lokal dürfen Personen ohne 2G-Nachweis aber auch am letzten Tag des Jahres nicht: Die 2G-Regelung für Gastronomie, Kultur und Co. gilt auch zu Silvester.

In der Neujahrsnacht werden für Ungeimpfte und Geimpfte/Genesene unterschiedliche Regelungen greifen. Während Ungeimpfte ausnahmsweise zu zehnt zusammenkommen dürfen, sind für Personen mit 2G-Nachweis (wie sonst auch) bis 22 Uhr Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt.

 

Keine großen Feiern ab 22 Uhr

Ab 22 Uhr gilt aber für alle die Begrenzung auf zehn Personen. Mit der Ausnahme sollen "Jahresfeierlichkeiten im kleinen Rahmen ermöglicht werden", heißt es in der "rechtlichen Begründung" des Verordnungs-Entwurfs. Andererseits soll damit aber das Infektionsrisiko bestmöglich eingegrenzt werden, indem Risikofaktoren wie "nächtliches Risikoverhalten, Zusammenkommen größerer Menschenmengen" minimiert werden.

Wie schon bisher gelten weiter die Einschränkungen auch für Geimpfte bzw. Genesene: Zwischen 5 Uhr und 22 Uhr sind Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt (bei Zusammenkünften bzw. Veranstaltungen mit Sitzplatz-Zuweisung oder weiteren Bedingungen wie der Vorlage eines negativen Testergebnisses sind auch mehr Personen zulässig). Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist die Regelung strenger: Dann dürfen sich maximal vier erwachsene Geimpfte aus unterschiedlichen Haushalten treffen, zuzüglich sechs aufsichtspflichtigen Kindern, bekräftigte das Gesundheitsministerium.

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